Rechtliche Aspekte

Immer wieder hört man von sog. Abmahnwellen, bei denen die Inhaber von gewerblichen Internet-Seiten wegen der Verletzung von wettbewerbrechtlichen Vorschriften –teils zu Recht, oft aber auch zu Unrecht- von einem Mitbewerber oder einem Verbraucherschutzverein abgemahnt werden. Bei einer solchen Abmahnung werden die Betreiber der Internet-Site aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und –was besonders ärgerlich ist- die Kosten für die Beauftragung des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen.

Bei der Konzeption von Internet-Seiten für ein Unternehmen sollten bestimmte Spielregeln und Grundsätze beachtet werden. Auf diese Weise vermeidet man, sich dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Die folgenden Stichwörter sollen einen kleinen Überblick darüber geben, an welchen Stellen es möglicherweise „haken“ könnte.

Gerne berate ich Sie bei speziellen Einzelfragen individuell.

Domainnamen

Zunächst gilt es, einen passenden Domainnamen für den geplanten Internet-Auftritt zu finden. Hier hat sich mittlerweile eine fast unübersehbare Fülle von Rechtsprechung herausgebildet, die für den Laien nicht immer nachvollziehbar ist. Primär gilt es zu vermeiden, einen Domainnamen zu wählen, der von einem anderen Unternehmen bereits als Marke geschützt ist. Hier bietet es sich an, eine Suche in der Datenbank des Patent- und Markenamtes und dem Europäischen Markenamt durchzuführen. Auch eine einfache Suche in einer Internet-Suchmaschine kann vermeiden, einen Domainnamen zu nutzen, der für ein anderes Unternehmen markenrechtlich oder in sonstiger Weise geschützt ist.

Verträge mit der Internet-Agentur

Werden die Internet-Seiten nicht durch das Unternehmen erstellt, sondern eine externe Internet- oder Werbeagentur (oder natürlich auch Webbix) mit der Erstellung der Seiten beauftragt, gilt es, eine vertragliche Grundlage für diese Dienstleistung zu schaffen. In einem solchen Vertrag empfiehlt es sich, im einige Bereiche genau zu regeln, da sich diese in der Praxis als recht streitanfällig erwiesen haben, sollte die Zusammenarbeit mit der Agentur beendet werden.

Zunächst sind ausdrückliche Regelungen darüber zu treffen, welche Nutzungsrechte an den Internet-Seiten übertragen werden. Ohne eine gesonderte vertragliche Regelung werden nur die Nutzungsrechte übertrage, die für die Erreichung des jeweiligen Vertragszweckes erforderlich sind. Weitere Nutzungsrechte werden im Zweifel nicht übertragen. In der Praxis bedeutet dies, daß, wenn eine Agentur beispielsweise Fotos oder Texte für einen Internetauftritt erstellt, diese ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung und Vergütung nicht von dem Unternehmen in anderer Weise als für den Internetauftritt genutzt werden dürfen. Es wäre daher nicht erlaubt, diese Fotos oder Texte auch in einer Imagebroschüre zu verwenden, die in Papierform gedruckt werden soll.

Auch ist in einem solchen Vertrag mit einer Agentur zu regeln, daß das sog. Bearbeitungsrecht bei dem Kunden liegt. Wird dieses nicht mit übertragen, hat der Kunde nicht die Möglichkeit, die Internet-Seiten nach Kündigung des Vertrages durch einen Dritten verändern zu lassen. Gibt es mit der ursprünglichen Agentur bei der Beendigung des Vertrages Streit, wird sich die Agentur die nachträgliche Übertragung des Nutzungsrechts teuer bezahlen lassen.

Werden auf den Internetseiten urheberrechtlich geschützte Bestandteile genutzt, bei denen das Urheberrecht bei einem Dritten liegt, wie beispielsweise fremde Fotos oder Software, sollte man sich von der Agentur versichern lassen, daß diese berechtigt ist, das fremde Material für den Internetauftritt zu nutzen. Es ist sinnvoll, die Internetagentur zu verpflichten, den Kunden von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten und die Kosten der diesbezüglichen Rechtsverfolgung zu tragen.

Besonders wichtig ist es, im Vorfeld der Produktion der Internetseiten vertraglich festzulegen, welche Bestandteile der Internetseiten von welchem Vertragspartner geliefert werden. Sind die Texte und Bildmaterialien von der Agentur oder dem Kunden zu erstellen? In welchen Dateiformat sind diese vorzulegen? Entstehen gesonderte Kosten für das Einscannen und die Nachbearbeitung von Fotomaterial? Wie werden Änderungswünsche des Kunden abgerechnet? Wann wird das jeweilige Entgelt fällig?

Schließlich sollte der Auftraggeber darauf achten, daß der Domainname auf seinen Namen und nicht auf den Namen der Agentur registriert wird. Hierdurch läßt sich eine langwierige –meist gerichtliche- Auseinandersetzung bei einer Beendigung der Zusammenarbeit oft verhindern.

Es versteht sich von selber, daß alle diese Regelungen schriftlich erfolgen sollten. Und für mich ist es selbstverständlich, dass alle diese Punkte im ersten Gespräch vor der Übernahme eines Auftrages besprochen und geklärt werden müssen.

Meta-Tags

Meta-Tags haben sich als ein nützliches Mittel erwiesen, das Ranking einer Internet-Seite in den Suchmaschinen zu verbessern. Werden Meta-Tags verwendet, ist darauf zu achten, daß auch hier keine Rechte Dritter verletzt werden, oder ein sonstiges wettbewerbswidriges verhalten vorliegt, will man eine Abmahnung vermeiden. Insbesondere unzulässig ist es, in den Meta-Tags oder sonstigen Bestandteilen einer Internet-Seite, die zwar für den Benutzer nicht unmittelbar sichtbar sind, wohl aber für Suchmaschinen (z. B. im -Tag), Marken oder Unternehmensnamen zu verwenden, an denen man keine Rechte hat, sondern die einem Mitbewerber gehören. Auch ist es nicht ratsam – selbst wenn die Rechtsprechung hier noch nicht gefestigt ist - in den Meta-Tags Begriffe zu verwenden, die mit dem eigentlichen Inhalt der Internet-Seiten in keinem Zusammenhang stehen.

Links

Sofern man auf fremde Internetseiten verlinkt, sollte man deren Inhalt genau untersuchen. Grundsätzlich kommt einen (möglicherweise auch strafrechtlich relevante) Haftung für fremde Inhalte, die man sich durch Verlinkung zu eigen macht, nur dann in Frage, wenn man von dem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hat. Um Veränderungen an den verlinkten Seiten festzustellen, sollte man diese regelmäßig besuchen. Entgegen des weit verbreiteten Irrglaubens, daß die Verwendung eines Disclaimers, in dem der Betreiber einer Internetseite erklärt, nicht für fremde Inhalte haften zu wollen, vor haftungsrechtlichen Folgen Schutz biete, ist eine solche Erklärung eher schädlich, da sich der Betreiber einer Internetseite in diesem Fall vorhalten lassen muß, sich mit der Möglichkeit von straf- oder haftungsrechtlichen Inhalten auf den verlinkten Internetseiten auseinandergesetzt zu haben.

Impressumspflichten

Die Regelung des ECG normiert für die Betreiber gewerblicher Internetseiten (das Gesetz spricht von „geschäftsmäßigen Telediensten“) eine Impressumspflicht. In diesem Impressum sind neben Name und Anschrift des Anbieters, Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme, Angaben über den Vertretungsberechtigten, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch weitere Angaben zu machen, die vom dem jeweiligen Inhalt der Internetseite abhängig sind. Bedarf die Tätigkeit des Anbieters einer behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere bei den Freien Berufen, müsse noch weitere Angaben machen. Bei einem redaktionell ausgestalteten Angebot ist ein Verantwortlicher im Sinne desMediengesetzes anzugeben.

Das Impressum muß für die Nutzer der Internetseiten schnell und einfach zu erreichen sein und sollte so gestaltet sein, daß dieses ohne weiteres ausgedruckt werden kann. Auch hier passiert es immer wieder, dass sogar von Internet-Agenturen mangelhafte Daten erfasst werden. Für mich unglaublich, sollte doch das Impressum eine der ersten Seiten sein, die erstellt werden.

Verwendung fremder Inhalte

Bei der Verwendung fremder Inhalte, sei es Bilder, Texte. Töne oder sonstiger Multimediadaten, ist Vorsicht geboten. In der Regel sind diese Inhalte ihrerseits urheberrechtlich geschützt. Sie sollten nur dann verwendet werden, wenn der Urheber seine ausdrückliche (zu Beweiszwecken schriftliche) Zustimmung hierzu gegeben hat. Werden bei der Erstellung von Internetseiten Inhalte verwendet, die beispielsweise von Foto- oder Multimedia-CDs stammen, ist zu klären, ob einen Nutzung –auch im gewerblichen Bereich- zulässig ist. Dies ist häufig nicht der Fall.

Online-Shopping

Besondere Sorgfalt ist bei der Gestaltung eines Online-Shop aufzubringen. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, die einem ständigen Wandel unterworfen sind. Auch hier können Sie sich auf mich verlassen, dass jeweils die aktuellen Vorschriften und Gesetze beachtet werden.

Preisangaben

Häufig sind in der Vergangenheit die Betreiber eines Online-Shops Ziel einer Abmahnung geworden, weil Verstöße gegen die Preisangabenverordnung vorlagen. Seit 2003 bereits müssen Preisangaben auf Internet-Seiten, die sich zumindest auch an Endverbraucher, die der Mehrwertsteuerpflicht unterfallen, richten, mit dem Hinweis versehen werden, daß in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist und auch alle sonstigen Preisbestandteile angegeben sind. Weiterhin ist ein leicht erkennbarer Hinweis erforderlich, ob und in welcher Höhe Liefer-, Verpackungs- oder Versandkosten anfallen.

Widerrufsrechte

Die gesetzlichen Regelung gibt dem Verbraucher beim Internet-Shopping binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht. Die Regelungen über das Widerrufsrecht sind gesetzlich außerordentlich kompliziert gestaltet. Insbesondere beginnt die zweiwöchige Frist, innerhalb der eine Rückgabe der bestellten Waren möglich ist, nur dann zu laufen, wenn eine Belehrung über das Widerrufsrecht vor Abschluß des Kaufvertrages ordnungsgemäß erfolgt ist. Hier ist der (europäische) Gesetzgeber weit über das angestrebte Ziel hinausgeschossen. Ohne fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, ist es für ein Unternehmen praktisch unmöglich, eine entsprechende Belehrung zu formulieren. Auch ist zu beachten, daß das Widerrufsrecht für den Verbraucher bei bestimmten Waren und Arten des Vertragsschlusses nicht besteht.

Unsere Wirtschaftskammer bietet ihren Mitgliedern ebenfalls umfangreiche Informationen zu diesem Thema an. Fragen zu diesem Thema stellen Sie bitte in meinem Kunden-Support-Forum (eine unverbindliche und kostenlose Registrierung vorab ist dazu nötig).

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